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Freitag, 23. Dezember 2005

Stellungnahme des TSV Winterthur Winterthur zur Antwort des Stadtrates bezüglich Interpellation

Im Namen des Vorstands des TSV Winterthur möchte ich an dieser Stelle gerne des Vor-stands ein paar Anmerkungen machen.
Auf die erste Frage, ob Umgang und Platzierung von ausgesetzten Tieren nicht auch eine kulturelle Angelegenheit sei, geht der Stadtrat noch nicht einmal ein. Vielmehr stellt der Stadtrat gar die Behauptung auf, es sei nicht Aufgabe der Behörden, sich um verletzte und ausgesetzte Tiere zu sorgen!
Dies ist selbstverständlich falsch. Um herrenlose Tiere hat sich laut Gesetz (z.B. Hundegesetz §12) ganz klar die Polizei zu kümmern. Im Falle von Winterthur besteht zwischen dem TSV Winterthur und den Behörden ein Vertrag, wonach die Polizei die von ihr aufgegriffenen Kleintiere in unserer Auffangstation abgeben darf. Ein ähnlicher Vertrag für Hunde existiert meines Wissens auch zwischen den Behörden und einem Hundeheim.
Auf die Frage des Interpellanten, ob der Stadtrat nicht auch der Ansicht sei, dass der ausdrückliche Wille des Donators Dr. Rudolf Friedrich geachtet werden solle, und dem TSV Winterthur daher SFr. 100'000.-- zwecks Liegenschaftskaufs bereit gestellt werden solle, schreibt der Stadtrat, dass das Bestimmungsrecht des Donators erschöpft sei und der Stadtrat das nun in alleiniger Kompetenz gemäss der Zweckbestimmung des Fonds über das Geld verfüge. Eine Unterstützung aus diesem Fonds käme nur dann in Frage,
wenn ein konkretes Projekt vorliege. Dabei muss es doch dem Stadtrat klar sein, dass erstens geeignete Liegenschaften sehr rar gesät sind und dass zweitens diese Liegenschaften, nachdem sie einmal auf dem Immobilienmarkt aufgetaucht sind, in der Regel sehr schnell wieder verkauft sind, so dass es für den TSV Winterthur schlicht unmöglich ist, rechtzeitig die notwendige Projektdokumentation zusammenzustellen. Ganz abgesehen davon, dass danach der Antrag von Seiten der Behörden ja ebenfalls
noch abgesegnet werden müsste. Der Vorstand des TSV Winterthur kann eine solche Antwort leider nur dahingehend interpretieren, dass der Stadtrat offenbar nicht bereit ist, den Willen des Donators zu achten und den TSV Winterthur finanziell zu unterstützen.
Wie vor allem die Beantwortung oder vielmehr die Nichtbeantwortung der ersten Frage zeigt, wird die Arbeit, die der Tierschutzverein Winterthur nun schon seit über hundert Jahren auch zugunsten der Behörden weitgehend ohne Entgelt verrichtet, von Seiten des Stadtrats offenbar als Selbstverständlichkeit betrachtet. Ähnlich wie der Vorstand des TSV Winterthur dürften nicht nur Mitglieder und Spender, sondern auch alle aktiven Helfer, die Jahr für Jahr einen beträchtlichen Teil ihrer Freizeit dafür opfern, um in unentgeltlicher Arbeit den Tierschutz in Winterthur zu unterstützen, enttäuscht sein. Dies wohlgemerkt unter anderem auch, wie zum Beispiel bei der Mitarbeit an den jährlichen Aufklärungsaktionen zum Thema Tauben, direkt für die Stadt selbst!


Für den Vorstand des TSV Winterthur
Sven Kaegi


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Stellungnahme des TSV Winterthur