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| Von Privat: Chi... |
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| Crissy |
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| Von Privat: Sno... |
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Vermissen Sie Ihr Büsi oder sonst ein Tier?
Durch die Revision des Tierschutzgesetzes sind die Kantone neu verpflichtet, eine Stelle zu bezeichnen, bei welcher vermisste oder gefundene Tiere gemeldet werden können (Art. 720a Abs. 2 ZGB).
Zudem wurde die Frist zur Freigabe gefundener Haustiere auf zwei Monate reduziert (Art. 722 Abs. 1 und 1 ZGB).
Bitte kontaktieren Sie bei Verlust eines Tieres die für den Kanton Zürich zuständige Stelle:
Online Meldung: www.vermisste-tiere.ch
Telefon: 0900 848 820
Bitte konsultieren Sie regelmässig die Liste der gefundenen Tiere auf www.gefundene-tiere.ch
Informieren Sie die Nachbarn über den Verlust Ihrer Katze, hängen Sie Zettel mit einem Foto und Steckbrief in der Gegend auf. Fragen Sie nach, ob niemand die Katze aus Versehen im Keller eingeschlossen hat. Lassen Sie Ihre Katze chippen, im Notfall lässt sich so schnell und problemlos der Besitzer eruieren. Fragen Sie beim Tiefbauamt oder der Kadaverstelle nach, ob eine Katze aufgefunden wurde.
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