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Ist Ihnen ein Tier zugelaufen?

Durch die Revision des Tierschutzgesetzes sind die Kantone neu verpflichtet, eine Stelle zu bezeichnen, bei welcher gefundene oder vermisste Tiere gemeldet werden können (Art. 720a Abs. 2 ZGB).

Zudem wurde die Frist zur Freigabe gefundener Haustiere auf zwei Monate reduziert (Art. 722 Abs. 1 und 1 ZGB).

Bitte kontaktieren Sie unbedingt bei Fund eines Tieres die für den Kanton Zürich zuständige Stelle:

Online Meldung: www.gefundene-tiere.ch

Telefon: 0848 848 820


Füttern Sie keine Katze, die Sie zum erstenmal sehen; Katzen, die gefüttert werden, bleiben! Bitte nehmen Sie kein Büsi einfach mit, nur weil es kein Halsband trägt oder anhänglich ist!
Schon allzuoft fanden wir mit viel Recherchieren den richtigen Besitzer ganz in der Nähe der Stelle, wo die Katze «entwendet» wurde!

Sieht die Katze gesund und wohlgenährt aus, ignorieren Sie sie. Ofmals suchen Katzen aus Haushalten, in denen die Besitzer in den Ferien sind, neuen Familienanschluss. Fragen Sie im Quartier nach, wem diese Katze gehören könnte, studieren sie aufgehängte Steckbriefe und konsultieren Sie die Vermisstendatenbank.

Es hat sich auch bewährt, bei Katzen welche offensichtlich ein Zuhause haben, jedoch regelmässig nach einem neuen Dosenöffner Ausschau halten, ein Halsband mit Ihrer Nummer und der Aufschrift, "wem gehört diese Katze, bitte melden!" anzulegen. So werden die Besitzer über das "Fremdgehen" ihrer Katze informiert.